Regional
Auf den Vorstellungsseiten der regionalen Meldestellen finden Sie Informationen über die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft und Ergebnisse ihrer dokumentarischen Tätigkeit.
Bundesverband
Der Bundesverband RIAS e.V. initiiert und unterstützt den Aufbau regionaler Melde- und Unterstützungsnetzwerke und bildet sich neu gründende zivilgesellschaftliche Projekte fort. Deren Hauptzweck ist die Erfassung antisemitischer Vorfälle in Deutschland.
Arbeitsweisen
Prinzipien unserer Arbeit bei der Einordnung antisemitischer Vorfälle. Die von uns verwendeten Definitionen sowie Anforderungen für die Arbeit im Rahmen unserer Bundesarbeitsgemeinschaft.
Anforderungen für die Arbeit als Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft des Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V.
Im Rahmen der 2. Bundesarbeitsarbeitsgemeinschaft (BAG) des Bundesverbands RIAS e.V. vom 28.–30. August 2019 wurde sich auf folgende verpflichtende und anzustrebende Anforderungen für die Arbeit als zivilgesellschaftliche Anlaufstelle für antisemitische Vorfälle und die Mitarbeit in der BAG geeinigt.
Die Anforderungen dienen als Orientierung für alte, neue und zukünftige Projekte dieser Art und werden bei Treffen der BAG stets überprüft und weiterentwickelt.
- Die Definition eines antisemitischen Vorfalls als solchen erfolgt auf Grundlage der vom Verein für demokratische Kultur in Berlin (VDK) e.V. und von der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS Berlin) angepassten Version der Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ bzw. der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zur Leugnung und Verharmlosung der Schoa, sowie der Trias aus Dämonisierung, Delegitimierung und Doppelten Standards bei israelbezogenem Antisemitismus.
- Die Kategorisierung der Vorfälle erfolgt auf Grundlage der im Rahmen des Projekts Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus – Bundesweite Koordination (RIAS – BK) entwickelten und durch die Emil-Julius-Gumbel Forschungsstelle des Moses-Mendelssohn-Zentrums für Europäisch-Jüdische Studien sowie das Internationale Institut für Bildung-, Sozial- und Antisemitismusforschung wissenschaftlich überprüften Kategorien.
- Im Zuge der Arbeit werden sämtliche Formen des Antisemitismus (Post Schoa-, israelbezogener, moderner, antijudaistischer Antisemitismus, antisemitisches Othering) dokumentiert, unabhängig vom politischen Hintergrund der Täter_innen.
- Eine enge Zusammenarbeit mit den jüdischen Gemeinschaften wird gesucht.
- Eine niedrigschwellige Ansprechbarkeit für alle jüdischen und nichtjüdische Betroffenen von Antisemitismus in Deutschland soll durch die Nutzung des zentralen Meldeportals www.report-antisemitism.de erreicht werden.
- Die Dokumentation verifizierter Vorfälle erfolgt mit Hilfe einer durch den Bundesverband RIAS e.V. zur Verfügung gestellten Vorfallsdatenbank im Rahmen eines durch das Projekt RIAS – BK entwickelten Kategoriensystems. Dieses Kategoriensystem wird bei Bedarf im Austausch mit den BAG-Mitgliedern und der wissenschaftlichen Beratung weiterentwickelt.
- Bei Nutzung der Vorfallsdatenbank des Bundesverbands RIAS e.V. gilt die Verpflichtung, Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und die vom Projekt RIAS – BK entwickelten Leitlinien für Datensicherheit zu berücksichtigen.
- Eine Kontaktaufnahme nach Meldungen im geographischen Zuständigkeitsbereich soll nach maximal 72 Stunden und bei Angriffen oder Androhungen von Gewalt am darauffolgenden Arbeitstag gewährleistet werden.
- Eine Verweisberatung und ein Abgleich mit anderen zivilgesellschaftlichen Dokumentations-Projekten sollen gewährleistet werden – hierfür werden Absprachen mit den jeweils geeigneten Strukturen vor Ort getroffen.
- Neutralität und Zurückhaltung bei gemeindeinternen Konflikten und solchen zwischen Gemeinden sollen aufrechterhalten werden.
- Die Projekte verpflichten sich, an qualifizierenden Fortbildungen der RIAS – BK im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft teilzunehmen.
- Eine Öffentlichkeitsarbeit zu den Ergebnissen der zivilgesellschaftlichen Erfassung auf Grundlage des Pressekodex muss gewährleistet sein.
- Die Projekte verpflichten sich nachdem sie Mitglied in der BAG wurden, anzustreben die Anforderungen der Qualitätsstandards innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.
Des Weiteren wurde sich auf folgende anzustrebende Anforderungen verständigt:
- Die Projekte agieren zurückhaltend bei politischen Diskussionen (bspw. bei der öffentlichen Unterstützung von Petitionen, Aufrufen, etc.)
- Die Projekte nehmen an Arbeitsgruppen der BAG teil.
- Die Projekte führen in Absprache mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteur_innen ein systematisches Monitoring von antisemitischen Versammlungen im geographischen Zuständigkeitsbereich durch.
- Die Projekte führen in Absprache mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteur_innen ein systematisches Monitoring von Internet- oder Social Mediaseiten aus dem geographischen Zuständigkeitsbereich durch.
- Die Projekte führen einen statistischen Abgleich mit den Statistiken der jeweiligen Landeskriminalämter durch.
- Die Projekte treffen Absprachen mit den jeweiligen Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden um Hürden abzubauen, die Betroffene von antisemitischen Straftaten von einer Anzeige bei der Polizei abhalten.
Die Anforderungen wurden gemeinsam entwickelt und werden mitgetragen von:
IDZ
Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Trägerschaft der Amadeu Antonio Stiftung / Thüringen
LIDA-SH
Landesweite Informations- und Dokumentationsstelle in Schleswig-Holstein in Trägerschaft von Zebra e.V.
RIAS Bayern
Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern in Trägerschaft des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R.
RIAS Berlin
Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin in Trägerschaft des Vereins für Demokratische Kultur in Berlin e.V.
RIAS Brandenburg
Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Brandenburg bei der Fachstelle Antisemitismus in Trägerschaft des Moses-Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien – Potsdam
SABRA
Servicestelle für Antidiskriminierungsarbeit Beratung bei Rassismus und Antisemitismus in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf K.d.ö.R.
Arbeitsdefinition Antisemitismus
Die im Jahr 2004 von European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC), der Vorgängerorganisation der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), gemeinsam mit zahlreichen NGOs entwickelte und im September 2017 durch die Bundesregierung zur Verwendung empfohlene „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ wurde 2014 durch den Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V. (VDK e.V.) vor der Gründung der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS) an wenigen Stellen für den deutschen Kontext operationalisiert und spezifiziert. Wenngleich es klar war, dass keine Bestandteile oder Beispiele aus der Definition entfernt werden dürfen. Außerdem wurden die in der Definition aufgeführten Beispiele nach Spielarten des Antisemitismus gegliedert. Diese operationalisierte Fassung ist seit Projektbeginn Grundlage der Arbeit von RIAS.
RIAS arbeitet also mit folgender Version der IHRA Arbeitsdefinition (Kursiv gesetzte Passagen oder Begriffe wurden hinzugefügt um die Definition für den deutschen Kontext anzupassen):
Der Antisemitismus beschreibt gesellschaftlich tradierte Wahrnehmungen eines fremd konstruierten jüdischen Kollektivs. Die Wirkmächtigkeit dieser Fiktionen zeigt sich in der Verbreitung antisemitischer Einstellungen, öffentlicher Debatten und kann sich als Hasse gegenüber Jüdinnen_Juden ausdrücken. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.
Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein. Oft enthalten antisemitische Äußerungen die Anschuldigung, die Jüdinnen_Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass „die Dinge nicht richtig laufen“. Der Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt negative Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge.
Aktuelle Beispiele von Antisemitismus im öffentlichen Leben, in den Medien, Schulen, am Arbeitsplatz und in der religiösen Sphäre können unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts folgendes Verhalten einschließen, ohne darauf beschränkt zu sein:
Grundzüge antisemitischer Erscheinungsformen
- Der Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Jüdinnen_Juden im Namen einer radikalen Ideologie oder einer extremen Religionsanschauung.
- Die Darstellung jüdischer Religionsausübung als Ausdruck einer archaischen Kultur.
- Fremdkonstruktion eines jüdischen Kollektivs mit spezifischen körperlichen und charakterlichen Eigenschaften
Moderner Antisemitismus
- Falsche, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Jüdinnen_Juden oder die geheime jüdische Macht – insbesondere die Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über die Kontrolle der Medien, Wirtschaft, Regierung oder anderer gesellschaftlicher Institutionen durch die Jüdinnen_Juden.
- Das Verantwortlichmachen der Jüdinnen_Juden als Volk für das (tatsächliche oder unterstellte) Fehlverhalten einzelner Jüdinnen_Juden, einzelner jüdischer Gruppen oder von Nicht- Jüdinnen_Juden.
Post-Schoa-Antisemitismus
- Das Bestreiten der historischen Tatsache, des Ausmaßes, der Mechanismen (z.B. der Gaskammern) sowie der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Jüdinnen_Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützer_innen und Kompliz_innen während des Zweiten Weltkrieges (Schoa).
- Die Behauptung Jüdinnen_Juden seien für die Schoa selbst verantwortlich.
- Der Vorwurf gegenüber dem jüdischen Volk oder dem Staat Israel, die Schoa übertrieben darzustellen oder erfunden zu haben.
- Schuldabwehr drückt sich in der Empörung über und die Zurückweisung von Positionen und Denkzeichen, die an die nationalsozialistischen Verbrechen an den Jüdinnen_Juden erinnern, aus. Sie treten häufig gemeinsam mit Verhöhnungen der Opfer auf.
Israelbezogener Antisemitismus
- Der Vorwurf gegenüber Jüdinnen_Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.
- Das Abstreiten des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches / koloniales Unterfangen.
- Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet und verlangt wird.
- Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
- Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
- Das Bestreben, alle Jüdinnen_Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel verantwortlich zu machen.
Handlungsformen
Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z.B. in einigen Ländern die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung antisemitischer Materialien).
Straftaten sind antisemitisch, wenn die Angriffsobjekte, seien es Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe – deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen oder mit Jüdinnen_Juden in Verbindung gebracht werden.
Antisemitische Diskriminierung besteht darin, dass Jüdinnen_Juden Möglichkeiten oder Leistungen vorenthalten werden, die anderen Menschen zur Verfügung stehen.
Arbeitsdefinition zur Leugnung und Verharmlosung der Schoa
Um das Vorliegen der Leugnung oder Verharmlosung der Schoa festzustellen, verwendet RIAS die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) im Oktober 2013 verabschiedete Arbeitsdefinition, die in der hier veröffentlichten Fassung lediglich den sprachlichen Konventionen von RIAS (Gender Gap, Verwendung des Begriffs „Schoa“ statt „Holocaust“) angepasst wurde.
Als Schoaleugnung werden solche Diskurse und Formen der Propaganda verstanden, die die historische Realität und das Ausmaß der Vernichtung der Jüdinnen_Juden durch die Nazis und deren Komplizen während des weiten Weltkriegs – bekannt als Holocaust oder Schoa – negieren. Schoaleugnung bezieht sich namentlich auf jeden Versuch zu behaupten, die Schoa habe nicht stattgefunden.
Schoaleugnung ist auch dann gegeben, wenn die Instrumente der Vernichtung (wie Gaskammern, Massenerschießungen, Verhungern und Folter etc.) oder die Vorsätzlichkeit des Völkermords geleugnet oder in Zweifel gezogen werden.
Schoaleugnung ist in allen ihren verschiedenen Formen stets Ausdruck von Antisemitismus. Wer den Völkermord an Jüdinnen_Juden leugnet, versucht, Nationalsozialismus und Antisemitismus von Schuld und Verantwortung für diesen Völkermord am jüdischen Volk zu entlasten.
Formen der Schoaleugnung bestehen auch darin zu behaupten, Jüdinnen_Juden übertrieben oder erfänden die Schoa, um daraus einen politischen oder einen finanziellen Vorteil zu ziehen, als wäre die Schoa selbst das Ergebnis einer Verschwörung der Jüdinnen_Juden. Dies zielt letztlich darauf ab, die Jüdinnen_Juden für schuldig und den Antisemitismus wieder für legitim zu erklären.
Häufig zielt die Schoaleugnung auf die Rehabilitation eines offenen Antisemitismus ab und will damit eben die politischen Ideologien und Bedingungen fördern, die zum Auftreten genau jener Art von Vorgängen passen, die sie leugnet.
Unter Verfälschung der Schoa ist u.a. zu verstehen:
- das absichtliche Bemühen, die Auswirkungen der Schoa oder ihre wesentlichen Faktoren, die ihn ermöglichten und begünstigten, einschließlich der Kollaborateur_innen und der Verbündeten Nazi-Deutschlands, zu entschuldigen oder zu verharmlosen;
- die grobe Verringerung der Zahl der Opfer der Schoa im Widerspruch zu den verlässlichen Quellen;
- jeder Versuch, die Jüdinnen_Juden zu beschuldigen, den an ihnen verübten Genozid selbst verursacht zu haben;
- jene Aussagen, die die Schoa zu einem positiven geschichtlichen Ereignis verformen. Solche Äußerungen sind keine Schoaleugnung an sich, aber sie sind als radikale Form des Antisemitismus eng damit verbunden. Entsprechende Äußerungen könnten suggerieren, dass die Schoa nicht weit genug gegangen sei, um das Ziel einer „Endlösung der Judenfrage“ zu erreichen.
- die Versuche, die Verantwortung für die Errichtung von Konzentrations- und Vernichtungslagern, wie sie von Nazi-Deutschland entwickelt und betrieben wurden, zu verschleiern, indem die Schuld anderen Nationen oder ethnischen Gruppen zugeschoben wird.
Vorfallskategorien
Bei der Kategorisierung der einzelnen Vorfallsarten orientiert sich RIAS an den Definitionen der britischen jüdischen wohltätigen Organisation Community Security Trust (CST) Quelle der Vorlage als PDF.
Die Kategorien wurden dabei an die Situation in Deutschland angepasst. So wurde die Kategorie der Sachbeschädigung um Vorfälle an Orten der Erinnerung an die Schoa erweitert, um dem im Vergleich zum Vereinigten Königreich weitaus stärker verbreiteten Phänomen der Erinnerungsabwehr Rechnung zu tragen.
Als extreme Gewalt werden physische Angriffe oder Anschläge gewertet, die den Verlust von Menschenleben zur Folge haben können oder schwere Körperverletzungen darstellen. Zu der Kategorie gehören auch Fälle von Kidnapping, Messerangriffe oder Schüsse.
Als physischer Angriff wird jeder körperliche Angriff auf eine Person gezählt, der nicht lebensbedrohlich ist und keine starken körperliche Schädigungen nach sich zieht. Darunter fallen auch versuchte Angriffe, also Fälle, in denen sich die Betroffenen verteidigen oder die Flucht ergreifen. Als versuchter Angriff wird auch das Werfen von Gegenständen (wie Steine, Flaschen etc.) gewertet, selbst wenn diese ihr Ziel verfehlen.
Als Sachbeschädigung zählt RIAS das Sprühen, Malen oder Schmieren antisemitischer Slogans oder Symbole, das Anbringen antisemitischer Aufkleber oder Plakate sowie die Beschädigung von jüdischem Eigentum oder von Orten der Erinnerung an die Schoa.
Als Bedrohung wird jede eindeutige und konkret adressierte schriftliche oder mündliche Drohung gewertet. Die Eindeutigkeit ergibt sich aus der direkten oder indirekten Androhung von Gewalt gegen Personen, Personengruppen oder Sachen. Die Konkretheit ist dann gegeben, wenn die Bedrohung gegen eine konkrete Person, eine Personengruppe oder Institution gerichtet ist.
Die Kategorie verletzendes Verhalten schließt sämtliche Vorfälle ein, bei denen Jüdinnen, Juden oder jüdische Institutionen gezielt, böswillig oder diskriminierend adressiert werden, unabhängig davon, ob der Text selbst antisemitische Stereotype enthält oder nicht. Des Weiteren fallen in diese Kategorie antisemitische Aussagen, die sich schriftlich oder mündlich gegen Nicht-Juden richten, antisemitische Schmierereien oder Aufkleber an nicht-jüdischem Eigentum sowie Demonstrationen oder Kundgebungen unter freiem Himmel bzw. öffentlich zugängliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, wenn entweder auf den Versammlungen selbst (in Form von Wortbeiträgen, gerufenen Parolen, gezeigten Transparenten oder verteilten Propagandamaterialien) oder in den Ankündigungen und Aufrufen zur Versammlung antisemitische Inhalte feststellbar sind.
Als Massenzuschriften kategorisiert RIAS antisemitische Texte, die sich an mindestens zwei Adressat_innen richten oder die auf andere Art und Weise der massenhaften Verbreitung ein möglichst breites Publikum erreichen sollen. Auch Texte ohne explizit antisemitische Inhalte werden als Vorfälle aufgenommen, wenn sie an jüdische Adressat_innen verschickt werden.