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Aktuelle Stellenausschreibungen

  • Studentische Hilfskraft im Projekt „Anspruch auf Einspruch“ 12 Wochenstunden

    Die Stelle hat einen Umfang von 12 Wochenstunden und wird mit TVöD 9b-1 vergütet. Sie ist aus förderungsrechtlichen Gründen zunächst bis zum 31.12.2023 befristet. Vorbehaltlich der Bereitstellung beantragter Mittel ist eine Verlängerung angestrebt. Einsatzort ist die Geschäftsstelle in Berlin.

    Der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. verfolgt das Ziel, möglichst umfassend und einheitlich antisemitische Vorfälle sowohl justiziabler als auch nicht-justiziabler Art in Deutschland zu erfassen und zu dokumentieren. Dabei steht der Bundesverband mit seinen regionalen Meldestellen in einem produktiven Austausch und initiiert zudem den Aufbau weiterer regionaler Melde- und Unterstützungsnetzwerke.

    Um den Betroffenen von Antisemitismus künftig auch juristisch eine effektive Unterstützung zu ermöglichen, wird derzeit im Rahmen des Projekts „Anspruch auf Einspruch“ ein bundesweites Netzwerk von Anwält_innen aufgebaut. Mit Hilfe dieses Netzwerks sollen die Betroffenen in die Lage versetzt werden, ihre Rechte außergerichtlich und/oder gerichtlich wahrzunehmen und auch effektiv durchzusetzen. Es sind hohe Synergieeffekte und ein spannender juristischer Austausch für alle Mitglieder des Netzwerks zu erwarten.

    In diesem Jahr werden vorbereitende Tätigkeiten, insbesondere die Kontaktaufnahme zu fachlich versierten und engagierten Anwält_innen, die Entwicklung eines Finanzierungsmodells, die Festlegung grundlegender Arbeitsabläufe sowie dazu begleitende juristische Recherchen, im Vordergrund stehen. Als studentische Hilfskraft werden Sie hierbei primär juristische Recherchetätigkeiten wahrnehmen und juristische Zuarbeiten leisten sowie unterstützend bei der Vorbereitung der für dieses Jahr geplanten Treffen mit den Anwält_innen des Netzwerks mitwirken.


    Ihr Aufgabenbereich:

    • Unterstützung beim Aufbau eines Anwält_innen-Netzwerks (administrative Zuarbeiten im Bereich von E-Mail-Korrespondenz, Briefverkehr, Protokollführung u.ä.)
    • Recherchetätigkeiten (via juris, Internet) im Hinblick auf verschiedenste Rechtsfragen in unterschiedlichen Rechtsgebieten; dabei selbständiges Recherchieren zu Gerichtsurteilen, Rechtslagen, Aufsätzen, Kommentierungen etc. und schriftliches Aufbereiten dieser Rechercheergebnisse
    • Unterstützung bei der Vorbereitung der Treffen mit den Anwält_innen (Planung, Organisation, Einladung etc.)

    Profil:

    • aktuelles Studium der Rechtswissenschaften und dabei bereits erfolgreicher Abschluss der Zwischenprüfung
    • gutes sprachliches Ausdrucksvermögen
    • analytisches Denken
    • verbindliches und höfliches Auftreten
    • hohes Interesse sich in einen neuen Bereich juristisch einzuarbeiten
    • basale Kenntnisse über Antisemitismus und jüdisches Leben
    • idealerweise: auch Kenntnisse im Bereich der (politischen) Debatten über Antisemitismus

    Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem Bewerbungs-anschreiben, Ihrem Lebenslauf und Ihrem Zeugnis über das Bestehen der Zwischenprüfung (inklusive einer Übersicht über Ihre Noten). Dies senden Sie uns bitte alles in pdf-Format bis zum 30.06.2023 per Email an: bewerbung@rias-bund.de. Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen ist Katharina Zachrau: katharina.zachrau@rias-bund.de.

    Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns die Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Art. 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG). Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre elektronisch übermittelten Daten gelöscht, es sei denn, sie werden zum Zwecke der Anstellung weiter benötigt. Alle weiteren Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.report-antisemitism.de/privacy.


    published on 06. Juni 2023  |  Download PDF Version


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