Wenn Sie einen Vorfall melden, der in einem Bundesland stattfand, das noch nicht über eine eigene Meldestelle verfügt, ist für die Meldebearbeitung der Bundesverband RIAS e.V. zuständig und alleinig verantwortlich für sämtliche damit zusammenhängende Datenverarbeitung.
Wenn in dem Bundesland, zu dem eine Meldung eingeht, eine regionale Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus tätig ist, geschieht die Bearbeitung Ihrer Meldung, einschließlich der damit verbundenen technischen Datenverarbeitung, in gemeinsamer Verantwortung vom Bundesverband RIAS e.V. und der jeweiligen regionalen Meldestelle auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung.
Der Bundesverband RIAS e.V. ist grundsätzlich zuständig für die technische Bereitstellung des Meldeportals und der Datenbank antisemitischer Vorfälle und die damit gemäß Art. 32 DSGVO verbundenen technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit sowie gemäß Art. 25 DSGVO für Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Für die Bearbeitung Ihrer Meldung und die damit verbundene Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Meldeverifikation und einer eventuellen Beratung ist die jeweils zuständige regionale Meldestelle verantwortlich. Die Bearbeitung Ihrer Meldung folgt dem Prinzip der Datensparsamkeit und Datenminimierung.
Nähere Informationen über die jeweiligen Wirkbereiche, Ihre Rechte als Betroffene der Datenverarbeitung sowie eine Liste der tätigen Meldestellen einschließlich der dazugehörigen Kontaktdaten finden Sie in den Datenschutzbestimmungen