Über das FAQ
Diese Sammlung von Frequently Asked Questions (FAQ) gibt einen Überblick über die Arbeit von RIAS und beantwortet häufige Fragen zur Meldung, Dokumentation und Auswertung antisemitischer Vorfälle. Es erklärt, was RIAS unter einem antisemitischen Vorfall versteht, wie Meldungen geprüft und eingeordnet werden, welche Standards dabei gelten und wie mit den Daten von Meldenden umgegangen wird. Außerdem erläutert das FAQ zentrale Begriffe und Kategorien der RIAS-Dokumentation und erklärt, warum sich die Zahlen von RIAS von polizeilichen Statistiken unterscheiden können. Ziel ist es, die Arbeitsweise von RIAS transparent und nachvollziehbar darzustellen.
FAQ zu RIAS
In diesem Abschnitt erfahren Sie, wofür RIAS steht, wie antisemitische Vorfälle dokumentiert und eingeordnet werden und nach welchen fachlichen Standards die unabhängigen Melde- und Dokumentationsstellen arbeiten. Außerdem wird erklärt, wie RIAS bundesweit und regional organisiert ist. Wer antisemitische Vorfälle melden möchte oder wissen will, wie RIAS arbeitet, findet hier die wichtigsten Grundlagen.
Warum RIAS?
RIAS ist eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene und Zeug:innen antisemitischer Vorfälle. RIAS dokumentiert und analysiert, was von Betroffenen oder Zeug:innen gemeldet wird und was an Antisemitismus öffentlich bekannt wird – nach wissenschaftlichen Standards.
Der Bundesverband RIAS und die unabhängig tätigen regionalen Informations- und Meldestellen stärken Menschen, die Antisemitismus erlebt haben. Häufig finden sie bei RIAS zum ersten Mal mit ihrer Erfahrung Gehör. RIAS vermittelt ihnen professionelle Unterstützung wie etwa rechtliche oder psychosoziale Unterstützungs- und Beratungsangebote.
RIAS sensibilisiert die Gesellschaft für die Erfahrungen von Jüdinnen:Juden und das Thema Antisemitismus. Dazu veröffentlichen sowohl der Bundesverband als auch die unabhängig tätigen regionalen Melde- und Dokumentationsstellen Analysen zur Entwicklung antisemitischer Vorfälle: Mit unseren Jahresberichten machen wir kontinuierlich die Entwicklung von Antisemitismus in unserer Gesellschaft nachvollziehbar. Gleichzeitig beleuchten wir auf Basis unserer einzigartigen Datengrundlage einzelne Aspekte genauer, diskutieren Thesen unter Berücksichtigung akademischer Debatten und tragen so zu einem besseren Verständnis von aktuellem Antisemitismus in Deutschland bei. Diese Expertise teilen unsere Mitarbeitenden außerdem in verschiedenen Angeboten der Vermittlungs- und Bildungsarbeit – immer ausgehend von den uns bekannt gewordenen Vorfällen.
2. Was ist ein antisemitischer Vorfall für RIAS?
RIAS dokumentiert und analysiert, was von Betroffenen gemeldet wird und was an Antisemitismus öffentlich bekannt wird. Ein antisemitischer Vorfall im Sinne von RIAS liegt dann vor, wenn sich Personen antisemitisch äußern oder antisemitisch handeln. Das umfasst beispielsweise antisemitische Schmierereien oder gezielte Sachbeschädigungen sowie Bedrohungen, Gewalt und Angriffe, die antisemitisch motiviert sind, mit antisemitischen Äußerungen einhergehen oder durch diese legitimiert werden. Der Vorfall muss außerdem nach RIAS-Standards verifiziert sein (siehe Frage 7). Anders als die Polizei nimmt RIAS auch Vorfälle auf, die nicht strafbar sind. Nur so können wir ein umfassendes Lagebild erstellen. Wie Jüdinnen:Juden Antisemitismus in ihrem Alltag erleben, kann jedoch nicht immer auf einzelne, abgrenzbare Vorfälle heruntergebrochen werden. Uns ist es wichtig, diese Diskrepanz zwischen unserer statistischen Auswertung und den Erfahrungen vieler Jüdinnen:Juden zu benennen.
Wir entscheiden bei jedem Fall einzeln und kontextabhängig, ob es sich um einen antisemitischen Vorfall handelt und dieser dokumentiert wird. Das heißt, wir berücksichtigen etwa die konkrete Gesprächssituation, in der eine Äußerung getätigt wurde, oder den örtlichen und zeitlichen Kontext. Wer sich antisemitisch äußert oder ob die Person die Intention hatte, antisemitisch zu handeln, hat keinen Einfluss auf die Entscheidung, ob es sich um einen Vorfall handelt oder nicht. Die Grundlage für die Frage, ob ein Vorfall antisemitisch ist, sind dabei die für die zivilgesellschaftliche Dokumentation antisemitischer Vorfälle in Deutschland operationalisierten und spezifizierten Arbeitsdefinitionen zu Antisemitismus und zur Leugnung und Verharmlosung der Schoa der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA).
RIAS ordnet antisemitische Vorfälle nach einem bundesweit einheitlichen Kategoriensystem ein, das wissenschaftlichen Standards folgt. Damit erfassen wir Kategorien wie die inhaltliche Erscheinungsform, den Tatort oder den politischen Hintergrund und können so Trends im mehrjährigen Verlauf auswerten.
Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, es kommt nicht nur von einer bestimmten Gruppe, sondern aus allen Teilen der Gesellschaft. Ein 360-Grad-Blick ist unerlässlich für eine betroffenenorientierte Dokumentation antisemitischer Vorfälle. RIAS nimmt antisemitische Vorfälle deshalb unabhängig davon auf, aus welchem politischen Spektrum sie kommen.
Der Bundesverband RIAS stellt seine Arbeitsweisen, Zählweise und Einordnungen der Vorfälle in jedem Jahresbericht sowie auf der Homepage report-antisemitism.de ausführlich dar.
3. Wie arbeitet RIAS?
Der Bundesverband RIAS und die unabhängigen regionalen Antisemitismus Melde- und Dokumentationsstellen sind in zivilgesellschaftlicher, universitärer und kommunaler Trägerschaft. Diese koordinieren eigenständige zivilgesellschaftliche Meldestellen in mittlerweile zwölf Bundesländern vor Ort
Meldungen sind für Betoffene jederzeit möglich. RIAS bietet eine bundesweit niedrigschwellige mehrsprachige Meldemöglichkeit über das mehrsprachige Meldeportal report-antisemitism.de/report an. Unser Meldeformular ist auf Deutsch, Englisch und Russisch verfügbar. Zudem ist RIAS in regional verankerten Melde- und Unterstützungsnetzwerken vernetzt und kooperiert eng mit den jüdischen Communitys vor Ort.
Die Arbeit von RIAS ist parteipolitisch unabhängig und folgt sozialwissenschaftlichen Standards ebenso wie fachlichen Standards für den Umgang mit Betroffenen. RIAS ordnet strafbare und nicht-strafbare antisemitische Vorfälle nach einem bundesweit einheitlichen Kategoriensystem ein. Die betroffenenorientierte Dokumentation der Vorfälle erfolgt nach den Standards des VBRG (Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt).
Die einzelnen RIAS-Meldestellen sind miteinander vernetzt in der Bundesarbeits-gemeinschaft (BAG), die der Bundesverband RIAS koordiniert. Die bundesweit einheitlichen Arbeitsweisen werden durch Schulungen des Bundesverbands vermittelt und sichergestellt. Mehr dazu erfahren Sie bei Frage 6.
Alle Meldungen werden datenschutzkonform, anonymisiert in einer bundesweiten Datenbank zusammengefasst. Mehr dazu erfahren Sie in Frage 6 und 9.
** 4. Arbeitet RIAS in meinem Bundesland? **
Grundsätzlich werden Vorfälle aus ganz Deutschland bearbeitet und erfasst. Bisher gibt es eigenständige Melde- und Dokumentationsstellen in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Köln, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Die regionalen Melde- und Informationsstellen arbeiten selbstständig, der Bundesverband agiert als ihre Interessenvertretung, stellt Einheitlichkeit und Qualität sicher und ist für den bundesweiten Überblick zuständig. Die regionalen Stellen sind vor Ort verankert und in lokalen Strukturen sowie jüdischen Communitys eng vernetzt. Die Erfahrung zeigt, dass diese Anbindung zentral ist für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den jüdischen Gemeinden und Communitys vor Ort. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen über die einzelnen Melde- und Dokumentationsstellen.
In den restlichen Bundesländern gibt es noch keine eigenständigen Meldetellen, die nach den Standards des Bundesverbands arbeiten. In diesem Fall bearbeitet der Bundesverband die Meldungen. Der Bundesverband RIAS setzt sich dafür ein, dass Betroffene in allen Bundesländern eine regionale RIAS Melde- und Dokumentationsstelle zur Verfügung haben.
FAQ zum Ablauf einer Meldung
Wer einen antisemitischen Vorfall melden möchte, hat häufig Fragen: Welche Angaben sind nötig? Wer liest die Meldung? Was passiert mit meinen Daten? In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie RIAS Ihre Meldung bearbeitet, verifiziert und dokumentiert, welche Unterstützung wir vermitteln können und wie Ihre Daten geschützt werden. Außerdem wird erläutert, ob und in welcher Form gemeldete Vorfälle veröffentlicht werden.
** 5. Wie melde ich einen Vorfall? **
Unter report-antisemitism.de finden Sie das Meldeformular. Dort können Sie beschreiben, was Ihnen passiert ist oder Sie beobachtet haben.
Eine Meldung ist auch ohne Namensnennung möglich, wir brauchen lediglich eine funktionierende E-Mail-Adresse, unter der wir Sie für Nachfragen erreichen können, sonst können wir den Vorfall nicht verifizieren und in unsere Statistik aufnehmen. Wir fragen dabei die nötigen Informationen ab, um den Vorfall verstehen und fachlich einordnen zu können. Was wurde genau gesagt, was war der Kontext? Ging der Vorfall von jemandem aus, den Sie kennen? Wie haben andere Leute reagiert, die den Vorfall mitbekommen haben?
Was RIAS nicht wissen will und aus Sie bittet aus Gründen des Datenschutzes explizit auszulassen, sind Namen, Social-Media-Profile, Wohnadressen oder sonstige Kontaktdaten anderer Personen – diese erfassen wir nicht.
** 6. Was passiert genau mit meiner Meldung? **
Eingang der Meldung
Schilderungen, die uns erreichen, sind oft sehr persönlich und wir behandeln sie entsprechend verantwortungsvoll und vertraulich. Ihre Meldung lesen ausschließlich hierfür qualifizierte Mitarbeitende der zuständigen Stelle. Das heißt, Ihr Fall wird von einer konkreten Person gelesen, die anschließend mit Ihnen über Ihre angegebene E-Mail-Adresse Kontakt aufnimmt, um die Meldung zu verifizieren. Diese Person arbeitet entweder für eine regionale Stelle oder für den Bundesverband, je nachdem, ob es in dem von Ihnen angegebenen Bundesland eine Melde- und Dokumentationsstelle gibt. Die Mitarbeiter:in ist durch einen standardisierten Schulungsprozess des Bundesverbands qualifiziert. Die Schulung umfasst insbesondere fachliche Einarbeitungen in die praktische Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinitionen sowie des RIAS-Kategoriensystems, das Verifizierungsverfahren zur Bearbeitung von Meldungen und Standards des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Zudem kooperieren wir mit OFEK für Fortbildungen zum sensiblen Umgang mit Betroffenen.
Die Meldung wird direkt per E-Mail Ende-zu-Ende-verschlüsselt an die zuständige Meldestelle übermittelt. Weder der Bundesverband RIAS, der die Infrastruktur betreut, noch eine andere Meldestelle in einem anderen Bundesland kann auf die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten zugreifen. Die zuständige Mitarbeitende stellt Ihnen via E-Mail Rückfragen, um den Vorfall besser zu verstehen und einordnen zu können. Je nachdem ob Sie das möchten, helfen wir Ihnen außerdem, die richtige Unterstützung in dieser Situation zu finden.
Verifizierung
Um Vorfälle einordnen zu können, müssen wir sie zunächst verstehen. Dafür treten wir mit Ihnen in einen Dialog, stellen Rückfragen und verschaffen uns einen Überblick über den Kontext der konkreten Situation. Auch wenn jeder Vorfall und damit auch jede Verifikation unterschiedlich ist: Der Verifizierungsprozess folgt einheitlichen Standards und ist Gegenstand der Einarbeitung aller Mitarbeitenden von Meldestellen. Wir fragen dabei die nötigen Informationen ab, um den Vorfall verstehen und fachlich einordnen zu können: Was wurde genau gesagt, was war der Kontext? Ging der Vorfall von jemandem aus, den Sie kennen? Wie haben andere Leute reagiert, die den Vorfall mitbekommen haben?
Gleichzeitig sind wir als zivilgesellschaftliche NGO keine Ermittlungsbehörde, sondern arbeiten betroffenenorientiert. Wie bei anderen Organisationen, die sich dem Schutz und der Unterstützung von Betroffenen verschrieben haben, gilt für uns der Grundsatz, den Schilderungen der Betroffenen grundsätzlich Glauben zu schenken.
Ziel der Verifizierung ist nicht nur die Plausibilisierung der Meldung, sondern alle Informationen abzufragen, die wir benötigen, um den Vorfall in unser Kategoriensystem einordnen zu können. Auf Basis der Verifizierung bewerten RIAS-Mitarbeitende also die geschilderte Situation als Ganzes und prüfen, ob es sich um einen Vorfall im Sinne der RIAS-Definitionen handelt.
Dabei kommt es auch immer wieder vor, dass Meldungen nicht als Vorfälle in die Datenbank aufgenommen werden können, weil z.B. wichtige Informationen über den Kontext fehlen oder weil kein antisemitischer Gehalt identifiziert werden kann. Auch gibt es operative Einschränkungen, mit denen wir arbeiten. So nehmen wir beispielsweise antisemitische Äußerungen in journalistischen Beiträgen nicht als Vorfälle auf, das ändert jedoch nichts an deren antisemitischem Gehalt oder an der Wirkung, die solche Veröffentlichungen auf Betroffene von Antisemitismus haben können.
Dokumentation
Nach erfolgreicher Verifizierung überträgt die Person, die Ihre Meldung bearbeitet hat, die relevanten Informationen in eine speziell dafür programmierte Datenbank. Die Meldung wird für die statistische Auswertung nach unserem Kategoriensystem codiert und dabei so weit es geht anonymisiert. Das heißt, dass sichergestellt wird, dass keinerlei Direktbezüge (wie Namen, E-Mail-Adressen, etc.) aufgenommen werden und der Vorfall nur insoweit beschrieben wird, wie für die qualitative und statistische Auswertung notwendig ist. Ein indirekter Personenbezug kann in manchen Fällen allerdings nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da zu manchen Vorfällen öffentliche Informationen bestehen (wie eine öffentliche Berichterstattung), die eine Re-Identifikation beteiligter Personen unter Umständen wieder ermöglichen könnten. Deswegen unterliegt die gesamte Vorfalldatenbank datenschutzrechtlichen Anforderungen, wozu auch die effektive Zugriffsbeschränkung gehört: Nur Mitarbeitende der jeweiligen Meldestelle und Mitarbeitende des Bundesverbands, die für die wissenschaftlichen Auswertungen zuständig sind, können die Datenbank einsehen.
Überprüfung und Auswertung
Die für die Auswertbarkeit notwendige Codierung Ihres Vorfalls wird in der Datenbank schließlich noch von einer weiteren Person geprüft. Durch dieses Vier-Augen-Prinzip gewährleisten wir eine übereinstimmende Erfassung und können so sicherstellen, dass Ihr Vorfall am Ende einheitlich in unserer Statistik dokumentiert ist. Wenn der Vorfall in der Datenbank eingetragen, im Vier-Augen-Prinzip bestätigt wurde und die Auswertung für das jeweilige Kalenderjahr erfolgt ist, ist die Meldebearbeitung abgeschlossen. An diesem Punkt wird auch Ihre ursprüngliche Vorfallmeldung sowie die Kommunikation mit Ihnen im Rahmen der Verifizierung (bspw. E-Mails) sowie mögliche Notizen von uns gelöscht, so dass von Ihrer Meldung nur die weitestgehend anonymisierte, geprüfte Version in der Datenbank bleibt.
** 7. Und wenn ich weitere Unterstützung brauche? **
Wir verstehen uns als erste Anlaufstelle nach einem Vorfall. Das heißt, wir dokumentieren, was Ihnen passiert ist. Wo wir selbst nicht weiterhelfen können, wissen wir, an wen Sie sich wenden können. Wir arbeiten mit vielen kompetenten, zivilgesellschaftlichen Partner:innen zusammen, an die wir Sie unkompliziert und je nach Bedarf weiter vermitteln können. Dabei kann es um weitere juristische Fragen gehen, aber auch darum, wie man emotional mit dem Erlebten umgehen soll. Wir kooperieren dafür unter anderem mit der Beratungsstelle OFEK – der Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung, dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) und dem Bundesverband Mobile Beratung (BMB).
Selbstverständlich stellen wir den Kontakt zwischen Ihnen und unseren Partnerorganisationen nur her, wenn dies explizit von Ihnen gewünscht ist.
** 8. Wie wird der von mir gemeldete Vorfall veröffentlicht? **
Ihre Sicherheit und Ihr Vertrauen stehen für uns an erster Stelle. Entsprechend entscheiden Sie selbst, ob und in welcher Form wir den von Ihnen gemeldeten Vorfall veröffentlichen. Grundsätzlich kann Ihr Vorfall nur als Zahl in die veröffentlichte Statistik eingehen. Auch damit leisten Sie schon einen wichtigen Beitrag für die Sichtbarmachung von Antisemitismus.
Sie können sich auch dafür entscheiden, dass Ihre Meldung von der entsprechenden Melde- und Dokumentationsstelle als anonymisierte Einzelfallbeschreibung veröffentlicht oder für die Bildungsarbeit verwendet werden darf. Dann nutzen wir den Vorfall beispielsweise, um Aufklärungs- und Bildungsarbeit über aktuelle Formen des Antisemitismus zu leisten und das Problem auch für Nicht-Betroffene greifbarer zu machen.
Doch auch wenn wir Ihren Vorfall anonymisiert für die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit nutzen dürfen, können Sie sicher sein, dass Ihre Sicherheit für uns dabei immer an erster Stelle steht.
** 9. Was macht RIAS dafür, dass meine Daten sicher sind?**
Die von RIAS erhobenen Daten unterliegen strengen Anforderungen an Datenschutz und Vertraulichkeit. Viele der Meldenden teilen ihre Erfahrungen nur unter der Bedingung, dass sie nicht öffentlich werden. Dieses Vertrauen ist für uns handlungsleitend.
Für uns gelten immer und grundsätzlich die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenminimierung: Meldedaten werden ausschließlich für den Zweck und die Dauer des Verifizierungsverfahrens und die abschließende Qualitätskontrolle im Vier-Augen-Prinzip aufbewahrt und im Anschluss gelöscht. Nach der Verifikation einer Meldung wird diese weitestgehend anonymisiert in unserer Datenbank antisemitischer Vorfälle langfristig für statistische Auswertungszwecke gespeichert. Das heißt, in unserer Datenbank sind keine Namen oder Adressen oder andere Direktbezüge zu finden.
Da ein indirekter Personenbezug aufgrund der Informationen zum Vorfall auch ohne diese Daten nicht immer auszuschließen ist, beispielsweise wenn über den Vorfall öffentlich berichtet wurde, unterliegt die Vorfalldatenbank strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Das bedeutet etwa, dass nur die jeweils zuständigen und qualifizierten Mitarbeitenden auf die anonymisierten Daten Zugriff haben. Konkret heißt das: die Personen der zuständigen Melde- und Dokumentationsstelle, die die Meldung bearbeitet haben und im Vier-Augen-Prinzip kontrollieren und auswerten sowie Mitarbeitende des Bundesverbands RIAS, die für die bundesweite Auswertung der Daten zuständig sind. Jede dieser Personen hat ein qualifizierendes Schulungsverfahren durchlaufen, das sowohl Datenschutz als auch IT-Sicherheit umfasst.
Auch in technischer Hinsicht sind die Datenbank und das Meldesystem gegen unberechtigten Zugriff auf die Daten geschützt. Die Ende-zu-Ende-verschlüsselte Übertragung ans Meldesystem ist nachaktuellen BSI-Richtlinien zu kryptographischen Verfahren (TR-02102) implementiert. Die Vorfalldatenbank wird durch vollständige Festplattenverschlüsselung hinter einer Firewall geschützt, die nur eingeschränkte Zugriffe zulässt. Die Sicherheit der Systeme wir zudem laufend überprüft und wurde extern auditiert.
Die vollständigen Datenschutzhinweise zum Meldeverfahren finden Sie hier: https://report-antisemitism.de/privacy
FAQ zur Erfassung von antisemitischen Vorfällen
In diesem Abschnitt erfahren Sie, nach welchen Definitionen und Kriterien RIAS antisemitische Vorfälle einordnet. Er erklärt, welche Arten und Formen von Antisemitismus dokumentiert werden, wie politische Hintergründe und Antisemitismus erfasst werden und wie RIAS Vorfälle zählt. Außerdem wird erläutert, warum sich die Zahlen von RIAS von polizeilichen Statistiken nterscheiden können.
** 10. Wie definiert RIAS Antisemitismus? **
Wir arbeiten auf Grundlage der Arbeitsdefinitionen der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Dazu gehören die Arbeitsdefinition Antisemitismus sowie die Arbeitsdefinition zur Leugnung und Verharmlosung der Schoa. Die Arbeitsdefinition Antisemitismus wurde dabei für die zivilgesellschaftliche Dokumentation antisemitischer Vorfälle in Deutschland operationalisiert und spezifiziert. Die Definitionen finden Sie auf unserer Webseite hier. Zur konkreten Anwendung haben wir im Auftrag der EU-Kommission ein Handbuch zur praktischen Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition erstellt.
Die Arbeitsdefinition ist genau das: eine Definition, die in der praktischen Arbeit gegen Antisemitismus angewendet wird, sie ist keine Legaldefinition und auch nicht vergleichbar mit einem Gesetz. Sie ist die international geläufigste Definition (allein über 40 UN-Mitgliedsstaaten haben sie anerkannt). Die Kerndefinition besagt:
„Der Antisemitismus beschreibt gesellschaftlich tradierte Wahrnehmungen eines fremd konstruierten jüdischen Kollektivs. Die Wirkmächtigkeit dieser Fiktionen zeigt sich in der Verbreitung antisemitischer Einstellungen, öffentlicher Debatten und kann sich als Hass gegenüber Jüdinnen:Juden ausdrücken. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.
Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden. Oft enthalten antisemitische Äußerungen die Anschuldigung, die Jüdinnen_Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass „die Dinge nicht richtig laufen“. Der Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt negative Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge.“
Verschiedene veranschaulichende Beispiele sind Bestandteil der Definition. In der RIAS-Praxis dient sie als Leitlinie. Jeder Vorfall wird für sich und in seinem konkreten Kontext betrachtet und der antisemitische Gehalt bewertet.
** 11. Wie ordnet RIAS einen Vorfall als antisemitisch ein? **
RIAS blickt auf antisemitische Äußerungen und Handlungen als Ganzes in ihrem unmittelbaren und gesellschaftlichen Kontext. Die Kontextualisierung der Vorfälle beginnt beim Verifizierungsprozess einer jeden Meldung. Hier wird der Kontext bspw. einer antisemitischen Äußerung durch eine:n RIAS-Mitarbeiter:in erfragt und anschließend dokumentiert.
Alle Mitarbeitenden, die mit den Vorfällen arbeiten, sind zum Thema Antisemitismus umfassend geschult und qualifiziert: Sowohl historische als auch aktuelle Formen und Ausprägungen in unterschiedlichen politischen Milieus sind bekannt. Teil des standardisierten Qualifizierungsprozesses durch den Bundesverband ist außerdem die konkrete Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinitionen in der Praxis. Gleichzeitig bilden wir uns konstant weiter und gehen in kollegiale Beratung. Diese erfolgt natürlich datenschutzsensibel und anonymisiert. Insbesondere bei der Einordnung neuer Phänomene setzt der Bundesverband außerdem auf ein wissenschaftliches Beratungsgremium. Das Gremium besteht aus Wissenschaftler:innen des Internationalen Instituts für Bildung, Sozial- und Antisemitismusforschung (IIBSA) in Berlin sowie der Emil Julius Gumbel Forschungsstelle (EJGF) des Moses Mendelssohn Zentrums für Europäisch-Jüdische Studien (MMZ) in Potsdam.
Die Rolle des Kontextes antisemitischer Vorfälle legt RIAS in zahlreichen Veröffentlichungen ausführlich dar. Was das in der Praxis konkret bedeutet, kann man beispielsweise an zwei unterschiedlichen Parolen deutlich machen: „Kampf dem Kapitalismus“ und „Free Palestine“. Diese Parolen sind an sich nicht antisemitisch. Daher nehmen wir sie nicht per se als Vorfall auf. Gerichtet gegen Jüdinnen:Juden oder als Schmierereien an Synagogen oder Schoa-Denkmälern treten für unsere Dokumentation entscheidende Kontexte hinzu. So wird die Verwendung der Parole „Free Palestine“ zu einem antisemitischen Vorfall, weil hier Jüdinnen:Juden kollektiv mit Israel gleichgesetzt und für die Handlungen des Staates verantwortlich gemacht werden. Dabei handelt es sich um israelbezogenen Antisemitismus. Ebenso wird die Verwendung der Parole „Kampf dem Kapitalismus“ dann zu einem antisemitischen Vorfall, wenn Jüdinnen:Juden adressiert und somit als verantwortlich für das System des Kapitalismus markiert werden. Das ist eine Form des modernen Antisemitismus.
** 12. Welche Art von Vorfällen nimmt RIAS auf? **
Wenn sich Personen antisemitisch äußern oder handeln, dann ist das ein Vorfall im Sinne von RIAS. Wir dokumentieren strafbare und nicht strafbare Vorfälle. Das ist wichtig, da nicht alles, was antisemitisch ist, auch automatisch strafbar ist, sondern teilweise bspw. von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unser Ziel ist es, alle Arten von antisemitischen Vorfällen zu dokumentieren und so ein möglichst umfassendes Lagebild des Antisemitismus in Deutschland zu erstellen.
Wir ordnen jeden Vorfall einer der folgenden sechs Kategorien zu: Extreme Gewalt, Angriffe, Bedrohung, gezielte Sachbeschädigung, Massenzuschriften und verletzendes Verhalten. Die Definition geht auf die Arbeit unserer Partnerorganisation, den Community Security Trust (CST), im Vereinigten Königreich zurück. Mittlerweile arbeiten außerdem auch weitere Partner aus unserem europäischen Netzwerk ENMA mit darauf basierenden Kategorien. Wie genau diese definiert werden, erfahren Sie hier. Diese Unterscheidung zeigt die unterschiedlichen Dimensionen auf, die Antisemitismus annehmen kann. So drückt sich Antisemitismus häufig nicht gewaltförmig aus, sei es in Form von Stickern oder Schmierereien. Auch diese Vorfälle prägen den Alltag von Jüdinnen:Juden in Deutschland.
** 13. Welche Formen von Antisemitismus dokumentiert RIAS? **
Wir arbeiten mit fünf verschiedenen inhaltlichen Erscheinungsformen, nach denen wir Vorfälle einordnen. Regelmäßig weisen Vorfälle mehrere Erscheinungsformen auf – eine Mehrfachzuordnung ist deshalb möglich. Diese inhaltliche Unterscheidung hilft, das Phänomen Antisemitismus genauer zu erfassen. So konnten in der Vergangenheit Zusammenhänge zwischen gesellschaftlichen Entwicklungen und der Häufigkeit bestimmter inhaltlicher Erscheinungsformen des Antisemitismus analysiert werden. Die Formen umfassen antisemitische Topoi aus den Bereichen des antisemitischen Otherings, des modernen Antisemitismus, des israelbezogenen Antisemitismus, des Post-Schoa-Antisemitismus sowie des Antijudaismus. Wie genau diese definiert werden, erfahren Sie hier. Besonders wichtig: Alle Erscheinungsformen treten in sämtlichen von RIAS unterschiedenen politischen Spektren auf.
** 14. Welche politischen Hintergründe nimmt RIAS auf? **
Sofern möglich, ordnet RIAS antisemitische Vorfälle einem politisch-weltanschaulichen Hintergrund zu. Diese Zuordnung erfolgt nicht automatisch aufgrund der inhaltlichen Erscheinungsform eines Vorfalls, sondern nur dann, wenn er sich eindeutig ergibt – entweder aus dem Vorfall selbst (etwa aufgrund einer Selbstpositionierung der Täter:innen) oder aus dem Kontext der Situation (beispielsweise Vorfälle im Kontext bestimmter Versammlungen).
RIAS-Meldestellen erfassen Vorfälle unabhängig des politischen Hintergrunds und arbeiten nicht mit vorab festgelegten Schwerpunkten. RIAS dokumentiert und analysiert, was Betroffene und Zeug:innen melden und was an antisemitischen Ausdrucksformen öffentlich bekannt wird. Antisemitische Vorfälle werden folgenden politisch-weltanschaulichen Hintergründen zugeordnet: „rechtsextrem“, „inks-antiimperialistisch“, „christlich/christlich-fundamentalistisch“, „islamisch/islamistisch“, „verschwörungsideologisch“, „antiisraelischer Aktivismus“ und „politische Mitte“. Wie genau diese definiert werden, erfahren Sie hier.
Die Identität oder politische Positionierung der sich Äußernden spielt keine Rolle für die Frage, ob eine Aussage als Vorfall aufgenommen wird oder nicht, aber vorhandene Informationen hierüber bilden Anhaltspunkte für die Zuordnung zu einem politisch-weltanschaulichen Hintergrund. Regelmäßig wird bei etwa der Hälfte aller uns gemeldeten Vorfälle der politische Hintergrund als „unbekannt“ zugeordnet, weil aus der Vorfallmeldung und der anschließenden Verifizierung kein eindeutiger politischer Hintergrund hervorgeht. Dies betrifft zum Beispiel viele Schmierereien, da zahlreiche Parolen in mehreren politisch-weltanschaulichen Spektren verwendet werden und aus der Parole allein daher kein eindeutiger politischer Hintergrund bestimmt werden kann.
Dass antisemitische Vorfälle von Personen mit allen politischen Hintergrund ausgehen können, kann bei Jüdinnen:Juden ein Gefühl starker Verunsicherung erzeugen. Sie sehen sich dadurch nicht nur von allen Seiten mit Antisemitismus konfrontiert, sondern haben auch kaum eine Möglichkeit, diesen gezielt zu vermeiden.
Antisemitismus geht von allen Teilen der Gesellschaft aus, weshalb wir Antisemitismus auch als gesamtgesellschaftliches Problem behandeln.
** 15. Dokumentiert RIAS auch Antisemitismus im Internet? **
Bei Online-Vorfällen kann es sich um Bedrohungen, Beleidigungen und Interaktionen handeln, welche die Betroffenen einschränken und ihr Leben auch jenseits ihres Online-Verhaltens stark beeinträchtigen. Bei der Dokumentation von Antisemitismus im Internet müssen wir uns aus operativen Gründen aber beschränken. Die schiere Menge an Antisemitismus online würde die personellen Ressourcen von RIAS-Melde- und Dokumentationsstellen übersteigen. Deshalb liegt hier unser Fokus auf Vorfällen, die sich direkt an betroffene Personen oder Institutionen richten. Das heißt, nur wenn antisemitische Äußerungen per E-Mail, als Direktnachricht oder im eigenen Kommentarbereich auftauchen, werden diese als Vorfälle aufgenommen. Dadurch können wir konkret dokumentieren, was Betroffene in ihrem Online-Nahbereich erleben. Nur weil wir etwas nicht als Vorfall aufnehmen können, heißt das aber nicht, dass es nicht antisemitisch war. Die Auswertung antisemitischer Online-Vorfälle durch RIAS stellt nur einen Bruchteil dessen dar, was sich an Antisemitismus im Internet ereignet. Die schiere Menge antisemitischer Äußerungen im Internet – auch solcher, die RIAS nicht als Vorfall erfasst – trägt bei Jüdinnen:Juden dazu bei, ständig mit Antisemitismus konfrontiert zu sein. Wir prüfen jede Meldung, auch wenn diese nicht als Vorfall in unsere Statistik aufgenommen wird, und verweisen, wenn es uns möglich ist, an andere Stellen, die solche Vorfälle dokumentieren.
RIAS rechnet Online-Vorfälle jenen Bundesländern zu, in denen die davon betroffene Person oder Institution die Nachricht entgegennimmt.
** 16. Wie zählt RIAS Vorfälle? **
Grundsätzlich wird jedes zeitlich und geografisch eingegrenzte Ereignis als ein einzelner Vorfall aufgenommen, auch wenn es bspw. von mehreren Personen gemeldet wird. Dabei gibt es konkrete operative Ausnahmen.
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Eine Massenzuschrift, bei der die gleiche Zuschrift an Adressat:innen in verschiedenen Bundesländern versendet wird, wird in jedem betroffenen Bundesland jeweils als ein Vorfall gezählt, in der bundesweiten Analyse jedoch nur einmal.
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Wenn mehrere antisemitische Aufkleber oder Schmierereien nebeneinander entdeckt werden, sie sich also in einem Sichtfeld befinden, werden diese zu einem Vorfall zusammengefasst. Wird derselbe Sticker zu unterschiedlichen Zeiten oder an unterschiedlichen Orten entdeckt, zählt jeder Sticker als eigener Vorfall. So ist RIAS in der Lage nachzuzeichnen, wo im Bundesgebiet bestimmte antisemitische Aufkleber oder Graffiti auftauchen. Hieraus lassen sich Rückschlüsse zur Bedeutung spezifischer Inhalte und Kampagnen ziehen.
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Bei Versammlungen wird nicht jedes einzelne Schild oder jede gerufene antisemitische Parole einzeln als ein Vorfall dokumentiert. Stattdessen werden sämtliche antisemitische Vorkommnisse auf einer Versammlung in ihrem Gesamtkontext betrachtet, zusammengefasst und als eine Vorfall dokumentiert. Dabei ist für die Zählung als Vorfall unerheblich, ob es nur ein antisemitisches Schild war oder ob der Aufruf, mehrere Plakate und mehrere Sprechchöre antisemitisch waren. In der qualitativen Auswertung unserer Daten beschreiben wir dann jeweils den Aspekt, der den Vorfall ausmacht, aber auch den Kontext, um aufzuzeigen, ob antisemitische Äußerungen auf der Versammlung das Erscheinungsbild einer Demonstration maßgeblich geprägt haben oder eher vereinzelt auftraten und beispielsweise von der Versammlungsleitung geahndet wurden. Ereignen sich bei oder am Rande einer solchen Versammlung antisemitische Angriffe oder Bedrohungen, so werden diese jeweils als zusätzliche antisemitische Vorfälle dokumentiert, da diese Vorfälle konkrete Betroffene haben.
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** 17. Wie unterscheidet RIAS israelbezogenen Antisemitismus von Kritik an der israelischen Regierung? **
Wir dokumentieren antisemitische Vorfälle in Deutschland mithilfe der IHRA-Arbeitsdefinition. Die IHRA-Arbeitsdefinition betont ausdrücklich, dass Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch zu betrachten ist.
Erst wenn in diesem Zuge ergänzend zu den obigen Mustern Israel als Staat oder seine Gründung als rassistisches Unterfangen delegitimiert oder dämonisiert wird, oder Jüdinnen:Juden für das Agieren Israels verantwortlich gemacht werden, handelt es sich um einen Vorfall im Sinne unserer Dokumentation. Als israelbezogenen Antisemitismus dokumentieren wir etwa Äußerungen, bei denen Symbole und Bilder des traditionellen Antisemitismus genutzt werden, um Israel oder Israelis zu beschreiben. Auch wenn israelische Politik mit dem Nationalsozialismus gleichgesetzt oder Israel das Existenzrecht abgesprochen wird, überschreitet das die Grenze zum Antisemitismus.
Eine Rolle für die Einordnung solcher Vorfälle spielt, neben dem Inhalt der Aussage, auch der Kontext, in diesem diese geäußert und rezipiert wird und somit ihre Wirkung entfaltet. Dies zeigt sich beispielhaft dem Slogan „Free Palestine“. Diese Parole ist an sich nicht antisemitisch. Daher nehmen wir sie nicht per se als Vorfall auf. Gerichtet gegen Jüdinnen:Juden oder als Schmierereien an Synagogen oder Schoa-Denkmälern treten für unsere Dokumentation entscheidende Kontexte hinzu. So wird die Verwendung der Parole „Free Palestine“ zu einem antisemitischen Vorfall, weil hier Jüdinnen:Juden kollektiv mit Israel gleichgesetzt und für die Handlungen des Staates verantwortlich gemacht werden. Dabei handelt es sich um israelbezogenen Antisemitismus.
Ein weiteres Beispiel für den entscheidenden Einbezug des Kontextes bei der Dokumentation antisemitischer Vorfälle ist das Symbol des roten Dreiecks, welches in den vergangenen Jahren häufig bei Demonstrationen gezeigt wird oder als Graffiti im Stadtbild sichtbar ist. Das rote Dreieck kann Ausdruck einer allgemeinen propalästinensischen Haltung sein, ist aber zugleich ein Symbol der Hamas, mit dem Feinde markiert werden; als solches ist es häufig Teil einer gewaltvollen und bedrohlichen Markierungspraxis. Diese Markierungspraxis kann sich allgemein gegen politische Gegner_innen richten, die dabei nicht unbedingt als jüdisch angefeindet werden. Zuweilen sind die Dreiecke aber auch Teil einer antisemitischen Markierungspraxis, wenn sie sich gegen Jüdinnen:Juden richten – in diesem Fall stellen sie regelmäßig einen antisemitischen Vorfall im Sinne von RIAS dar. Diese verschiedenen Bedeutungsebenen gilt es durch genaue Beobachtungen der Situation und die Berücksichtigung unterschiedlicher Kontextformen zu entschlüsseln.
Mehr Beispiele, wie sich israelbezogener Antisemitismus äußern kann, sind in der operationalisierten und spezifizierten Arbeitsdefinition Antisemitismus auf unserer Webseite zu finden.
** 18. Warum hat RIAS andere Zahlen als die Polizei? **
Grundsätzlich sind die RIAS-Zahlen und die polizeiliche Statistik nicht einfach vergleichbar. So dokumentiert RIAS auch antisemitische Vorfälle, bei denen es sich nicht um Straftaten handelt und gleichzeitig sind nicht alle Straftaten, die die Polizei als Antisemitismus erfasst, antisemitische Vorfälle nach RIAS-Definition. Darüber hinaus wollen viele Betroffene aus unterschiedlichen Gründen – trotz einer möglichen Strafbarkeit – keine Anzeige stellen, ihren Vorfall aber an uns melden. Gleichzeitig erfährt die Polizei von Straftaten, die uns nicht bekannt wurden. Auch werden nach wie vor antisemitische Vorfälle gar nicht gemeldet und tauchen in keiner Statistik auf. Dieses Dunkelfeld wollen wir weiter erhellen.
In unserem Projekt Austausch von Polizei und Zivilgesellschaft zu Antisemitismus (APZAS) haben wir uns intensiv mit der Erfassungspraxis in der Polizeistatistik befasst, die Ergebnisse können Sie hier nachlesen.
Es gibt weitere Faktoren, weshalb sich die Zahlen von RIAS-Meldestellen und den Strafverfolgungsbehörden unterscheiden. Diese sind in unterschiedlichen Erfassungslogiken begründet. Die Polizei nimmt bspw. eine Straftat im Internet sortiert nach dem Wohnort der Täter:in in ihre Statistik auf (Tatortprinzip). RIAS arbeitet betroffenenzentriert, also entscheidet der Aufenthaltsort der Betroffenen, in welchem Bundesland ein Vorfall gezählt wird (Meldeortprinzip). So kann derselbe Vorfall von der Polizei in einem Bundesland und von RIAS in einem anderen erfasst werden.
Hinzu kommt, dass – wie in den Datengrundlagen-Kapiteln in den bundesweiten Jahresberichten regelmäßig transparent gemacht wird – nur in einer kleinen Zahl von Bundesländern ein systematischer Vergleich beider Statistiken stattfindet. Das heißt, wir können nicht auswerten, ob Vorfälle sowohl von der Polizei als auch von zivilgesellschaftlichen Meldestellen erfasst wurden. Vorfälle, die nur der Polizei bekannt wurden, fließen dann nicht in die RIAS-Statistik ein. Für einen bundesweiten anonymisierten Austausch der Strafverfolgungsbehörden mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu antisemitischen Straftaten fehlt bisher eine Rechtsgrundlage. Dafür setzen wir uns gegenüber dem Gesetzgeber ein und haben bereits einen konkreten Vorschlag entwickelt. Die RIAS- und Polizeizahlen unterscheiden sich auch hinsichtlich ihrer Zuordnung zu politischen Hintergründen bzw. Phänomenbereichen. So wurden Straftaten, bei denen keine gegenteiligen Hinweise vorlagen, von der Polizei jahrelang automatisch dem Phänomenbereich rechts zugeschrieben. Das hat RIAS auch ausführlich kritisiert, die Polizei hat diese Praxis mittlerweile ausgesetzt. RIAS dokumentiert hingegen grundsätzlich einen politischen Hintergrund nur, wenn er eindeutig zuzuordnen ist (siehe Frage 14). Auch zählen RIAS und die Polizei teilweise unterschiedliche Aspekte als jeweils einen Vorfall.